3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht
Thies Freudenberger3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht
In Köln müssen sich derzeit eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem Betrugsfall in Höhe von 3,6 Millionen Euro vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, über einen Zeitraum von zwei Jahren Krankenkassen durch die Abrechnung unnötiger Medizinprodukte betrogen zu haben.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen gefälschte Rezepte für ein teures Wundauflagen-Präparat. Beide Angeklagten sehen sich mit schweren Vorwürfen der gewerbsmäßigen Betrugs konfrontiert.
Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll die Krankenschwester wiederholt Rezepte für das SymbioInfekt TheraKit besorgt haben – eine Wundauflage, die pro Packung rund 3.400 Euro kostet. Die Verzordnungen seien laut Anklage medizinisch nicht notwendig gewesen, wurden jedoch über ihr Pflegedienstunternehmen mit den Kassen abgerechnet.
Dem Apotheker wird vorgeworfen, sich den Großhandelspreis der Produkte abzüglich einer zehnprozentigen Provision einbehalten zu haben, während das Unternehmen der Krankenschwester die vollen Beträge bei den Versicherern geltend machte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden bewusst zusammenarbeiteten und in mindestens 30 Fällen Betrug begingen.
Der Apotheker bestreitet jede Schuld und erklärte in seiner Aussage, er habe den Angaben zu geringeren Kosten vertraut und die Abrechnungen für rechtmäßig gehalten. Sollte er jedoch verurteilt werden, müsste er die gesamte Summe von 3,6 Millionen Euro zurückerstatten. Bisher wurden 900.000 Euro zurückgezahlt, zudem sind monatliche Raten in Höhe von 10.000 Euro festgelegt.
Eine vollständige Rückforderung der Gelder gestaltet sich jedoch schwierig: Der Geschäftspartner der Krankenschwester hat inzwischen Insolvenz angemeldet, was die Aussichten auf eine Rückerstattung der verlorenen Mittel schmälert.
Während das Verfahren weiterläuft, versuchen die Behörden, die noch ausstehenden 2,7 Millionen Euro einzutreiben. Deutsche Gesundheitsbehörden haben sich zu diesem konkreten Fall bisher nicht offiziell geäußert, doch die allgemeinen Prüfverfahren bei Abrechnungsbetrug bleiben bestehen. Das Urteil wird zeigen, ob weitere finanzielle Wiedergutmachung erzwungen wird.






