11 February 2026, 20:48

20 Jahre in Deutschland trotz Abschiebebeschluss: Wie Huso B. das System nutzt

Eine rote Briefmarke aus dem Jahr 1938 mit der Aufschrift 'Bosnien Herzegowina' und einer Illustration von Bergen und einem Fluss in never hinged (MNH) Zustand.

20 Jahre in Deutschland trotz Abschiebebeschluss: Wie Huso B. das System nutzt

Ein bosnischer Mann lebt seit über 20 Jahren in Deutschland – trotz eines langjährigen Abschiebebeschlusses. Huso B. kam 2003 nach Deutschland, doch sein Asylantrag wurde abgelehnt, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland gilt. Dank einer vorläufigen Aussetzung der Abschiebung – der sogenannten Duldung – darf er wegen seiner in Deutschland geborenen Kinder weiterhin in Köln bleiben.

Huso B. reiste erstmals 2003 nach Deutschland ein. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt, dennoch konnte er eine Abschiebung seit 19 Jahren verhindern. Die Aussetzung basiert auf rechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Familienzusammenhalts und des Kindeswohls, die die Stadtverwaltung vor jeder Verlängerung der Duldung prüft.

Während seines Aufenthalts in Deutschland wurde B. mehrfach wegen Betrugs verurteilt. Trotzdem erhält er weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Seine zehnköpfige Familie bezieht monatlich staatliche Unterstützung in Höhe von 7.250,77 Euro.

Der Fall sorgte kürzlich für öffentliche Aufmerksamkeit, woraufhin Oberbürgermeisterin Henriette Reker eine interne Überprüfung anordnete. Gleichzeitig bearbeitet das Kölner Ausländeramt 1.080 Fälle im Zusammenhang mit freiwilligen Ausreisen oder Abschiebungen. Allein 2025 wurden 245 Personen abgeschoben, darunter 130 verurteilte Straftäter.

Die städtische Prüfung wird untersuchen, wie die Duldung im Fall von B. angewendet wurde. Offizielle Zahlen, wie viele Menschen 2023 aufgrund von Familien- oder Kindeswohlgründen nicht abgeschoben wurden, liegen nicht vor. Das Ergebnis könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben, in denen langjähriger Aufenthalt, Vorstrafen und Abschiebeschutz aufeinandertreffen.